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Registrierungspflicht ausl. Leistungserbringer in der Schweiz - Neuregelung per 01.01.2018

Juni 23, 2017

Aktuell muss sich Ihr Unternehmen in der Schweiz erst ab einem Jahresumsatz in der Schweiz in Höhe von über 100 000.- CHF zur Umsatzsteuer anmelden, man sagt, das Unternehmen ist erst ab jenem Umsatz "in der Schweiz steuerpflichtig".
Das schweizerische Mehrwertsteuergesetz wurde kürzlich revidiert, woraus sich per 01.01.2018 eine Neuregelung im Bezug auf diese Registrierung von ausländischen Unternehmen in der Schweiz ergibt. Neu muss sich Ihr Unternehmen in der Schweiz zur Umsatzsteuer registrieren, wenn ein weltweiter (!!) Jahresumsatz in Höhe von mehr als          100 000.- CHF vorliegt.

Bitte bereiten Sie Ihr Unternehmen dementsprechend zum Jahreswechsel hin vor und kontaktieren Sie die entsprechenden Behörden / Treuhänder oder Steuerberater in der Schweiz, welche Sie hier umfassend beraten können.

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Bitte beachten

Für Anliegen rund um den privaten Reiseverkehr / privates Einkaufen im Ausland, Reisepapiere, Übersiedelungsgut, usw. können Sie sich direkt an die offiziellen Beratungsstellen der DE / CH-Zollbehörden wenden.