Neuregelung CH-Dienstwagen für EU-Bürger
Seitens der EU wird die Benutzung von im Drittland – und damit auch in der Schweiz – zugelassenen Fahrzeugen durch in der EU (Deutschland) ansässige Mitarbeiter beschränkt...
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 und der daraus resultierenden Durchführungsverordnung vom Februar dieses Jahres dürfen Fahrzeuge, die außerhalb der EU zugelassen sind und von einem EU-Bürger gefahren werden, nicht mehr privat genutzt werden.
Diese Regelung tritt per 01.05.2015 in Kraft.
Wenn auch Sie zu denjenigen EU-Bürgern mit einem schweizer Dienstwagen zählen, so ist dringend Handlungsbedarf geboten!
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne und zählen Ihnen die Möglichkeiten auf, wie Sie auch weiterhin Ihren Dienstwagen nutzen können.
Bitte beachten
Für Anliegen rund um den privaten Reiseverkehr / privates Einkaufen im Ausland, Reisepapiere, Übersiedelungsgut, usw. können Sie sich direkt an die offiziellen Beratungsstellen der DE / CH-Zollbehörden wenden.