Zollabfertigung
Wir bieten Ihnen das Verzollen von Import- und Exportsendungen an. Unsere Standorte sind in Trasadingen, Thayngen und Schleitheim. Dank unseren Partnern, besteht für Sie die Möglichkeit, ebenso weitere Grenzübergänge zwischen Basel und Schaanwald zu nutzen.
Unsere Dienstleistungen sind unter anderem:
Verzollungen Schweiz / Deutschland
Die Zollabfertigung ist die zoll- oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware. Eine so genannte „Verzollung“ ist die zoll- und steuerrechtliche Überführung in den freien Verkehr, d.h. Sie als Kunde können sofort über die Ware verfügen.
Ausfuhrpapiere
Wenn Waren aus Deutschland oder der Schweiz exportiert werden, benötigt man Ausfuhrzollpapiere.
T1 / T2 Abfertigung
T1 - für Nichtgemeinschaftswaren d. h. Ware aus einem Drittland z.B. Indien.
T2 - für Gemeinschaftswaren d. h. Ware bei Beförderung an bzw. durch ein nicht EU-Land.
EU-Verzollung / Fiskalvertretung
Waren können an der Grenze zollabgefertigt werden, wenn sie für ein anderes Land wie Deutschland bestimmt sind, unter der Voraussetzung, dass der Absender sowie Empfänger eine Steuernummer in Deutschland haben. Wenn der Absender keine Steuernummer vorweisen kann, können wir unter bestimmten Voraussetzungen unsere Steuernummer zur Verfügung stellen.
Freipasserstellung
Für Waren, die nur temporär in die Schweiz eingeführt bzw. ausgeführt werden.
Geleitscheinerstellung
Nationales Transitpapier von der Grenze an ein Binnenzollamt.
Bitte beachten
Für Anliegen rund um den privaten Reiseverkehr / privates Einkaufen im Ausland, Reisepapiere, Übersiedelungsgut, usw. können Sie sich direkt an die offiziellen Beratungsstellen der DE / CH-Zollbehörden wenden.